Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der d.s.f GmbH gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Käufern und Kunden in ihrer jeweils aktuellen Fassung, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Alle Lieferungen, Leistungen, und Angebote von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Sie finden Anwendung auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen usw., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich, per Telefax oder im Internet erfolgen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt insbesondere für Einkaufs- oder Auftragsbestätigungen des Käufers, soweit sie mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen bzw. den Umfang der Verkäuferpflichten in irgendeiner Weise erweitern, ändern, oder einzelne Bestimmungen ausschließen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben des Käufers/Bestellers Bezug nehmen, dass Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingung.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Der vom Käufer umseitig unterzeichnete Kaufvertrag ist ein bindendes Angebot. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Technische Änderungen, durch die die Funktion der zu liefernden Ware nicht beeinträchtigt wird, bleiben vorbehalten. Wir haben das Recht zu Teillieferungen. Für den Umfang der Lieferpflicht ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass eine Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware/Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuell schon geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen. § 454 BGB und § 455 BGB (Kauf auf Probe) finden keine Anwendung. Alle Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen in unserem Eigentum stehenden Unterlagen, auch jene die wir im Rahmen eines Angebots erteilen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zur Kenntnis gelangen und/oder zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten dienende Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns, soweit es nicht zur Auftragserteilung kommt, auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

§ 3 Vergütung/Preise
Die Preise der d.s.f. GmbH beziehen sich auf den im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungsumfang und sind bindend. Es gelten die Preise, gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste am Tage der Lieferung (Listenpreis) unter Berücksichtigung der Preise unserer Zulieferer im Zeitpunkt der Abgabe des Kaufangebots. Im Kaufpreis ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt unserer Rechnungsstellung enthalten. Im Übrigen beinhaltet der angegebene Produktpreis keine Versand- oder Versicherungskosten sowie Spesen und Steuern; diese Kosten werden separat berechnet. Unsere Dienstleistungen sind sofort und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Kaufpreises oder der Dienstleistung hat ausschließlich auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungsstellung fällig und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung, bzw. Leistungsdatum abzugsfrei zu zahlen. Verzugszinsen wegen Kaufpreisnichtzahlung werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Wir behalten uns das Recht vor, im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers Lieferungen und/oder Serviceleistung bis zur vollständigen Bezahlung etwaiger offener Forderungen zurückzubehalten, Verzugszinsen, sowie den Ersatz weiterer uns infolge des Verzuges entstandener Schäden zu verlangen. Kaufpreiszahlungsverzug oder Umständen die die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller anderen Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis zur Folge. Wir sind insoweit berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnamen zu liefern. Weiter sind wir in diesem Falle berechtigt nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten und oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind berechtigt den Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware dem Käufer zu untersagen und diese Ware in unseren Besitz zu nehmen. Bei Aufträgen oberhalb einer Summe von 30.000,–€ (in Worten Dreißigtausend Euro) ist 1/3 des/der Kaufpreises/Auftragssumme bereits vorab mit der Auftragsbestätigung auf das bekannte Konto als Vorauszahlung zu leisten. Wechsel, Rimessen werden von uns nicht angenommen. Die Erfüllung durch Scheck ist erst mit Einlösung und Gutschrift bei uns als erfüllt anzusehen.

§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Absendung der Ware an den Käufer auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn wir die Kosten des Transports oder Aufstellung übernommen haben. Verzögert sich der Versand infolge von uns nicht zu vertretender Umstände, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Hat der Käufer uns bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht, bzw. fehlt diese und war dieser Umstand für uns nicht erkennbar, so können wir ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung auf, so sind wir zu weiteren Leistungen nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.

§ 6 Lieferzeit, Lieferort
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, die erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung/Erläuterung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Soweit der Käufer diese Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, wird die Lieferfrist durch eine angemessene Frist ersetzt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem die Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Käufer und uns schriftlich vorliegt. Wir verpflichten uns den Käufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Lieferfrist insbesondere als eingehalten, wenn und soweit bei Lieferung der Ware ohne Aufstellung/ Montage, die betriebsbereite Postsendung unser Werk innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verlassen hat. Soweit sich die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, gilt die Lieferfrist als eingehalten, soweit wir schriftlich die Versandbereitschaft dem Käufer gemeldet haben. Bei Lieferung von Ware, verbunden mit deren Aufstellung/Montage ist die Lieferfrist eingehalten, sobald die Aufstellung der Anlage innerhalb der vereinbarten Lieferfrist erfolgt ist. Höhere Gewalt, Krieg oder andere Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfristen und/oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Käufer bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. Wir sind zu Teillieferung berechtigt. In der Bestellung des Käufers ist der Ort, an den zu liefern ist, anzugeben. Die Ware wird in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert. Im Falle des Annahmeverzuges trägt der Käufer alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lager- und Arbeitszeitkosten. Mangels entgegenstehender Vereinbarung behalten wir uns die Wahl des Transportweges und- mittels vor. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager Neu-Isenburg, exklusive Verpackungs- und Transportkosten, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Käufer trägt auch das Transportrisiko, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von uns getragen werden. Gegen Aufwendungsersatz kann die Ware gegen Transportschäden versichert werden. Die Versandart ist uns freigestellt.

§ 7 Garantie/ Gewährleistung
Soweit im Angebot nichts Gegenteiliges vermerkt ist, geben wir auf gelieferte Neuware eine Garantie von 2 Jahren gerechnet ab Lieferdatum. Diese Garantie bezieht sich auf die einwandfreie Funktion des Neugerätes, sofern ein Defekt nicht auf die unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Gerätes zurückzuführen ist. Diese Garantieerklärung gilt ausschließlich für durch uns gelieferte fabrikneue Ware. Diese Garantie gilt nicht für gebrauchte oder nachgebesserte gelieferte Gegenstände. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Käufer den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Kosten für Fehlerermittlung, sowie Aus- und Einbau von defekter Neuware, als auch Transportkosten im Rahmen der Garantie hat der Käufer zu tragen. Ferner haften wir nicht für Produktionsausfallkosten oder Schadensersatz aufgrund Fehlfunktion und im Rahmen der Garantie unserer Ware. Im Übrigen haften wir nicht für die Transport und Einbaukosten der im Rahmen der Garantie gelieferten Neuersatzware. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheit unberührt. Alle Artikel und Produkte, welche in einer Rechnung/ Auftragsbestätigung mit einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige Sache, auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesondert Anwendung finden. Der Käufer muss uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung durch den Käufer an Dritte, Verarbeitung oder anderweitigen Einbau oder Umbau der gelieferten Ware. Bei Nichtbeachtung ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Bei Aufbau, Montage oder Installationen durch uns, ist der Käufer verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten unverzüglich nach Fertigstellung selbst oder durch einen Bevollmächtigten abnehmen zu lassen. Mängel müssen im Beisein unseres Vertreters oder Monteurs beanstandet werden. Wir sind nicht verpflichtet, die zeitlich vorangegangenen Arbeiten Dritter zu überprüfen und haften nicht für unsachgemäße Vorarbeiten Dritter und den daraus möglicherweise entstehenden Schäden. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung des von uns anerkannten Mangels. Wir sind zur Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises berechtigt. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

§ 8 Haftung
Die d.s.f. GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, also einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf. Im Falle grober Fahrlässigkeit, sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für unsere Vertreter und Erfüllungshilfen. Die vorstehenden Haftungsausschüsse und –Begrenzungen gelten nicht für die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, für die Haftung bei Körperschäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln; bei Übernahme einer Garantie und soweit weitergehende Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist, hiermit nicht verbunden. Schadensersatzansprüche des Käufers, für die nach diesem Abschnitt die Haftung beschränkt ist, verjähren in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 9 Rücktritt
Die d.s.f. GmbH braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben und nachweisen, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die d.s.f. GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten und in unserem Eigentum stehenden Ware wird dem Käufer ausdrücklich untersagt. Der Käufer haftet diesbezüglich auf Schadensersatz. Hat der Käufer entgegen der vorangegangenen Bestimmung über unsere unter Eigentumsvorbehalt stehende und gelieferte Ware durch Verkauf oder anders verfügt, tritt er bereits jetzt von den Gesamtansprüchen gegen den Empfänger der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware die Zahlungsansprüche in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen bereits jetzt die Abtretung an. Der Käufer ist verpflichtet die Weiterveräußerung oder anderweitige Verfügung unverzüglich uns gegenüber schriftlich anzuzeigen und uns eine Abtretungsurkunde zu überlassen. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der d.s.f. GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorstehenden Pflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts noch eine durch uns erfolgte Pfändung des Liefergegenstandes gelten als Rücktritt vom Vertrag.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz der d.s.f. GmbH, Neu-Isenburg. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt.

§ 12 Höhere Gewalt
Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, außergewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete Betriebsstörungen befreien die d.s.f. GmbH für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
Ist es während der Vertragsdauer ein oder mehrmals zu Vorkommnissen höherer Gewalt gekommen, ist die d.s.f. GmbH berechtigt, die Dauer des Vertrags um einen Zeitraum zu verlängern, der der kumulativen Anzahl der Tage entspricht, an denen während der ursprünglichen Laufzeit höhere Gewalt vorgekommen ist.
Wenn die d.s.f. GmbH aufgrund höherer Gewalt den Kunden nicht mit einem Produkt aus der normalen Zulieferquelle beliefern kann, ist die d.s.f. GmbH berechtigt, den Kunden über eine andere Quelle zu beliefern. Dabei können alle zusätzlich anfallenden begründeten Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Kunde benachrichtigt die
d.s.f. GmbH schriftlich, dass das Produkt während der Dauer der höheren Gewalt nicht benötigt wird.